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   LG Stade, 22.12.1998 - 3 O 83/98 ER   

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LG Stade, 22.12.1998 - 3 O 83/98 ER (https://dejure.org/1998,19380)
LG Stade, Entscheidung vom 22.12.1998 - 3 O 83/98 ER (https://dejure.org/1998,19380)
LG Stade, Entscheidung vom 22. Dezember 1998 - 3 O 83/98 ER (https://dejure.org/1998,19380)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 57 AuslG; Art. 5 Abs. 5 MRK
    Verdienstausfall und immaterieller Schaden bei Haft zur Vorbereitung der Abschiebung; Entschädigungsumfang nach Inhaftierungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verdienstausfall und immaterieller Schaden bei Haft zur Vorbereitung der Abschiebung; Entschädigungsumfang nach Inhaftierungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ (Beilage) 1999, 39
  • NVwZ 1999, 39
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

    Auszug aus LG Stade, 22.12.1998 - 3 O 83/98
    Art. 5 MRK beschränkt sich nicht auf materielle Schäden (vgl. BGHZ 122, Seite 268).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 3 S 1108/07

    Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanentwurfs - Kennzeichnung des

    Beide Antragstellerinnen können aber geltend machen, durch den Bebauungsplan oder dessen Anwendung in privaten abwägungserheblichen Belangen, nämlich dem Recht auf angemessenen Schutz vor der heranrückenden Wohnbebauung (planungsrechtliches Gebot der Rücksichtnahme, Trennungsgebot) nachteilig betroffen zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 C 2.98 -, NVwZ 1999, 39 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 3 S 1180/07

    Anforderungen an die öffentlichen Bekanntmachungen bei Auslegung von

    Beide Antragstellerinnen können aber geltend machen, durch den Bebauungsplan oder dessen Anwendung in privaten abwägungserheblichen Belangen, nämlich dem Recht auf angemessenen Schutz vor der heranrückenden Wohnbebauung (planungsrechtliches Gebot der Rücksichtnahme, Trennungsgebot) nachteilig betroffen zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 C 2.98 -, NVwZ 1999, 39 ff.).
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